Datenschutzberatung
Gute Datenschutzberatung trifft das notwendige Maß – nicht mehr und nicht weniger. Denn in der Praxis lautet die Frage selten, was theoretisch möglich wäre, sondern was sich mit den vorhandenen Mitteln umsetzen lässt. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft, diese Grenze zu bestimmen.
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Wer Datenschutzberatung braucht
Die DSGVO und das BDSG einzuhalten, steht nicht zur Wahl. Wer personenbezogene Daten verarbeitet – und erst recht, wer mit besonderen Kategorien solcher Daten arbeitet –, sollte sich beraten lassen. Das betrifft nicht nur Unternehmen: Selbstständige und Freiberufler gehören ebenso dazu wie Behörden, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände.
Die Digitalisierung verschärft das. Wer Prozesse umstellt oder neue Geschäftsfelder erschließt, verändert damit fast immer auch die Datenverarbeitung – und muss die datenschutzrechtliche Seite mitbewegen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Rechtliche Grundlagen | DSGVO sowie einschlägige nationale und internationale Datenschutzgesetze |
| Datenschutzmanagementsystem | Aufbau und Pflege belastbarer Datenschutzprozesse |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | Risiken neuer Projekte und Technologien analysieren, ihre Wirkung auf Datenschutz und Privatsphäre bewerten, Gegenmaßnahmen festlegen |
| Technische und organisatorische Maßnahmen | Umsetzung der Datensicherheit im Betrieb |
| Schulung und Sensibilisierung | Umgang der Mitarbeitenden mit personenbezogenen Daten |
| Marketing und Online-Bereich | datenschutzrechtliche Vorgaben im Onlinemarketing |
| Muster und Vorlagen | vorbereitete Unterlagen für Verzeichnis, TOM, Löschkonzept und Auskunft |
Was Sie davon haben: Ein angemessenes Schutzniveau senkt Haftungsrisiken und wirkt zugleich nach außen – Kunden und Geschäftspartner sehen, dass Sie das Thema beherrschen. Hinzu kommt ein Effekt, der sich intern nicht herstellen lässt: Ein Blick von außen bewertet gewachsene Prozesse ohne Rücksicht auf ihre Entstehungsgeschichte.
Ablauf in fünf Schritten
Die Zusammenarbeit gliedert sich in drei Phasen – Bestandsaufnahme, Projekt, Regelbetrieb – und läuft konkret so ab:
- Service-Level wählen. Wir beraten Sie zum passenden Paket, Sie entscheiden über den Umfang.
- Onboarding starten. Die Arbeit beginnt unmittelbar nach der Beauftragung, mit einem Kick-off-Termin zum persönlichen Kennenlernen.
- Datenschutzbeauftragten stellen. Sie erhalten eine feste Person als Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
- Audit durchführen. Wir erheben, wie es um den Datenschutz in Ihrem Haus tatsächlich steht. Dieses Ergebnis trägt alles Weitere.
- Maßnahmen umsetzen. Auf Grundlage des Audits arbeiten wir die erforderlichen Schritte ab.
Kanzlei, Software oder Spezialanbieter
Drei Wege stehen offen. Sie unterscheiden sich weniger in der Qualität als im Zuschnitt.
Kanzlei. Sie erhalten Volljuristen und damit umfassende Rechtsberatung. Die Abrechnung erfolgt allerdings meist nach Stunden, was die Kostenplanung erschwert, und die Reaktionszeiten fallen naturgemäß länger aus als bei einer fest zugeordneten Betreuung.
Reine Softwarelösung. Aufwand und Kosten bleiben niedrig, die Abrechnung ist monatlich oder jährlich und damit planbar. Was fehlt, ist die Anpassung an Ihre konkreten Verhältnisse – und eine Person, die im Ernstfall juristisch geschult reagiert.
Spezialanbieter. Die Verbindung aus beidem: Die Software hält den Datenschutz weitgehend automatisiert und aktuell, während ein Berater mit juristischem Hintergrund für die Fälle bereitsteht, die sich nicht automatisieren lassen. So sind unsere Pakete aufgebaut.
Wie Sie unter den Anbietern auswählen und welche Fragen Sie im Gespräch stellen sollten, steht in unserer Checkliste zur Auswahl eines Datenschutzbeauftragten.
Was Sie von uns erwarten können
- TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, womit die Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO abgedeckt sind
- Mehrere Sprachen. Datenschutzerklärung oder Auftragsverarbeitungsvertrag passen wir an die Sprache Ihrer Standorte an – deutsch, englisch, dänisch oder russisch
- IT-Sicherheit als Teil der Beratung. Ohne Technik bleibt ein Datenschutzkonzept unvollständig; unsere Beratung zu den TOM stützt sich auf Erfahrung aus der IT-Sicherheit
- Individuelle Prüfung. Rechtslage und technische Ausstattung werden bewertet, vorhandene Unterlagen einbezogen. Am Ende steht ein Bericht für Ihr Unternehmen, keine Musterauswertung
- Ein fester Ansprechpartner, der auch bei Urlaub oder Krankheit vertreten wird
Beratung in besonderen Situationen
Start-ups. Neue Technologien einzusetzen und dabei datenschutzkonform zu bleiben, ist der Normalfall in der Gründungsphase. Eine Folgenabschätzung vor der Einführung stellt sicher, dass die rechtliche Seite steht, bevor das Produkt läuft – ohne dass die Entwicklung ausgebremst wird.
Fusionen und Übernahmen. Wenn zwei Unternehmen zusammengeführt werden, treffen auch zwei Datenbestände aufeinander. Wir analysieren beide, benennen die rechtlichen Risiken und begleiten die Zusammenführung.
Konzerne. Große Datenmengen über Ländergrenzen hinweg verlangen einheitliche Standards und zugleich die Erfüllung länderspezifischer Anforderungen. Kommt es zu einer Datenpanne – etwa dem unbefugten Zugriff Dritter auf Kundendaten –, geht es zunächst um Schadensbegrenzung und anschließend darum, die Sicherheitsstruktur so nachzuziehen, dass sich der Vorfall nicht wiederholt.
Einzelne Branchen. Die Schwerpunkte verschieben sich je nach Geschäft: im Automobilsektor auf Kunden- und Fahrzeugdaten, im Gesundheitswesen auf Patienteninformationen und die dort strengeren gesetzlichen Anforderungen, im E-Commerce auf die Kundendaten. Zu den Branchen
Themen, die derzeit Bewegung haben
Websites. Drittanbieter-Cookies werden zurückgedrängt, und mit dem Google Consent Mode V2 hat sich die technische Umsetzung der Einwilligung geändert. Für Websitebetreiber bedeutet beides Anpassungsbedarf. Ebenfalls einschlägig: der Digital Markets Act.
Hinweisgeberschutz. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des HinSchG wirkt in den betrieblichen Datenschutz hinein. Wer dem Gesetz unterliegt, muss beide Entwicklungen zusammen betrachten.
Künstliche Intelligenz. Der EU AI Act wurde am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Er stellt Anforderungen an Transparenz und Sicherheit und verbietet bestimmte Systeme, darunter einzelne Anwendungen zur Verarbeitung biometrischer Daten.
Besonderes Gewicht legt er auf die Qualifikation der Menschen, die KI beaufsichtigen. Risikobehaftete Systeme müssen so gestaltet sein, dass qualifizierte Personen sie überwachen und bedienen können. Für betroffene Unternehmen heißt das: entweder entsprechend geschultes Personal einstellen oder das vorhandene darauf vorbereiten. Zur KI-Compliance
Was passiert, wenn nichts passiert
Das Thema aufzuschieben ist verlockend, weil nichts unmittelbar dagegen spricht. Zwei Folgen sind es dennoch wert, bedacht zu werden.
Haftung. Schon eine kleine Verletzung kann vertrauliche Informationen offenlegen und Ansprüche auslösen. Dazu kommen mögliche Bußgelder der Aufsichtsbehörden.
Ruf. Fehler im Datenschutz sprechen sich herum – bei Kunden ebenso wie im Wettbewerb. Der Schaden wirkt länger nach als das Bußgeld.
Kontakt
Sie wollen wissen, was in Ihrem Fall nötig ist und was es kostet? Der erste Überblick ist schnell hergestellt.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
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