KI-Verordnung

Die KI-Verordnung ist die erste umfassende Regulierung künstlicher Intelligenz. Hier finden Sie den vollständigen Text – alle Artikel nach den dreizehn Kapiteln geordnet, jeder Artikel auf einer eigenen Seite.

Wo Sie anfangen sollten

Der Aufbau folgt einer einfachen Logik: Je höher das Risiko einer Anwendung, desto strenger die Anforderungen. Für die betriebliche Praxis sind vier Stellen entscheidend:

  • Art. 4 – ausreichende Kompetenz der Personen, die solche Systeme betreiben und nutzen. Diese Pflicht trifft praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt
  • Art. 5 – die verbotenen Praktiken, der erste Prüfschritt jeder Einordnung
  • Art. 6 – die Einstufung als Hochrisiko-System, an der sich der gesamte Aufwand entscheidet
  • Art. 50 – die Transparenzpflichten, die auch außerhalb der Hochrisiko-Klassen gelten

Zwei Begriffe tragen das ganze Regelwerk: Anbieter und Betreiber. Wer ein System entwickelt oder unter eigenem Namen bereitstellt, ist Anbieter; wer es im eigenen Betrieb einsetzt, ist Betreiber. Die Pflichten unterscheiden sich erheblich – und wesentliche Änderungen an einem fremden System können die Rolle verschieben.

Was daraus für ein einzelnes Unternehmen folgt, steht unter KI-Verordnung umsetzen; die Erhebung der eingesetzten Systeme unter KI-Risikoanalyse.

Die Kapitel im Einzelnen

Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand, Anwendungsbereich, Begriffe – und in Art. 4 die Pflicht zur KI-Kompetenz, die praktisch jedes Unternehmen trifft, das KI einsetzt.

ArtikelGegenstand
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Anwendungsbereich
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Artikel 4KI-Kompetenz

Kapitel 2 – Verbotene Praktiken

Die Anwendungen, die nicht erlaubt sind. Kurz, aber der erste Prüfschritt jeder Einordnung.

ArtikelGegenstand
Artikel 5Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Kapitel 3 – Hochrisiko-KI-Systeme

Das umfangreichste Kapitel: Einstufung, Anforderungen an solche Systeme, Pflichten von Anbietern und Betreibern, Konformitätsbewertung und Registrierung.

ArtikelGegenstand
Artikel 6Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Artikel 7Änderungen des Anhangs III
Artikel 8Einhaltung der Anforderungen
Artikel 9Risikomanagementsystem
Artikel 10Daten und Daten-Governance
Artikel 11Technische Dokumentation
Artikel 12Aufzeichnungspflichten
Artikel 13Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
Artikel 14Menschliche Aufsicht
Artikel 15Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Artikel 16Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Artikel 17Qualitätsmanagementsystem
Artikel 18Aufbewahrung der Dokumentation
Artikel 19Automatisch erzeugte Protokolle
Artikel 20Korrekturmaßnahmen und Informationspflicht
Artikel 21Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
Artikel 22Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Artikel 23Pflichten der Einführer
Artikel 24Pflichten der Händler
Artikel 25Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
Artikel 26Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Artikel 27Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme
Artikel 28Notifizierende Behörden
Artikel 29Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
Artikel 30Notifizierungsverfahren
Artikel 31Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 32Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 33Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 34Operative Pflichten der notifizierten Stellen
Artikel 35Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
Artikel 36Änderungen der Notifizierungen
Artikel 37Anfechtungen der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 38Koordinierung der notifizierten Stellen
Artikel 39Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
Artikel 40Harmonisierte Normen und Normungsdokumente
Artikel 41Gemeinsame Spezifikationen
Artikel 42Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
Artikel 43Konformitätsbewertung
Artikel 44Bescheinigungen
Artikel 45Informationspflichten der notifizierten Stellen
Artikel 46Ausnahme vom Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 47EU-Konformitätserklärung
Artikel 48CE-Kennzeichnung
Artikel 49Registrierung

Kapitel 4 – Transparenzpflichten

Kennzeichnung bei der Interaktion mit Menschen und bei künstlich erzeugten Inhalten.

ArtikelGegenstand
Artikel 50Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

Kapitel 5 – KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Einstufung und Pflichten für Basismodelle, einschließlich der Modelle mit systemischem Risiko.

ArtikelGegenstand
Artikel 51Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Artikel 52Verfahren
Artikel 53Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Artikel 54Bevollmächtigte der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Artikel 55Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Artikel 56Praxisleitfäden

Kapitel 6 – Innovationsfördernde Maßnahmen

Reallabore, Tests unter realen Bedingungen und Erleichterungen für kleine Unternehmen.

ArtikelGegenstand
Artikel 57KI-Reallabore
Artikel 58Detaillierte Regelungen für KI-Reallabore und deren Funktionsweise
Artikel 59Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-Reallabor
Artikel 60Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Artikel 61Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Artikel 62Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen
Artikel 63Ausnahmen für bestimmte Akteure

Kapitel 7 – Governance

Büro für Künstliche Intelligenz, KI-Gremium, Beratungsforum und die nationalen Behörden.

ArtikelGegenstand
Artikel 64Büro für Künstliche Intelligenz
Artikel 65Einrichtung und Struktur des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz
Artikel 66Aufgaben des KI-Gremiums
Artikel 67Beratungsforum
Artikel 68Wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger
Artikel 69Zugang zum Pool von Sachverständigen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 70Benennung von zuständigen nationalen Behörden und zentrale Anlaufstelle

Kapitel 8 – EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme

Die zentrale Registrierung.

ArtikelGegenstand
Artikel 71EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel 9 – Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Marktüberwachung

Meldung schwerwiegender Vorfälle, Marktüberwachung, Durchsetzung und Rechtsbehelfe.

ArtikelGegenstand
Artikel 72Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
Artikel 73Meldung schwerwiegender Vorfälle
Artikel 74Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
Artikel 75Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
Artikel 76Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
Artikel 77Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden
Artikel 78Vertraulichkeit
Artikel 79Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
Artikel 80Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
Artikel 81Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 82Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
Artikel 83Formale Nichtkonformität
Artikel 84Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
Artikel 85Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
Artikel 86Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
Artikel 87Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Artikel 88Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Artikel 89Überwachungsmaßnahmen
Artikel 90Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
Artikel 91Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
Artikel 92Befugnis zur Durchführung von Bewertungen
Artikel 93Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
Artikel 94Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Kapitel 10 – Verhaltenskodizes und Leitlinien

Freiwillige Selbstverpflichtung und Leitlinien der Kommission.

ArtikelGegenstand
Artikel 95Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung bestimmter Anforderungen
Artikel 96Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung

Kapitel 11 – Befugnisübertragung und Ausschussverfahren

Verfahrensvorschriften.

ArtikelGegenstand
Artikel 97Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 98Ausschussverfahren

Kapitel 12 – Sanktionen

Bußgeldrahmen für Anbieter, Betreiber und Organe der Union.

ArtikelGegenstand
Artikel 99Sanktionen
Artikel 100Verhängung von Geldbußen gegen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
Artikel 101Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

Kapitel 13 – Schlussbestimmungen

Änderungen anderer Rechtsakte, Übergangsregelungen und der gestaffelte Geltungsbeginn.

ArtikelGegenstand
Artikel 102Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008
Artikel 103Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
Artikel 104Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Artikel 105Änderung der Richtlinie 2014/90/EU
Artikel 106Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797
Artikel 107Änderung der Verordnung (EU) 2018/858
Artikel 108Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139
Artikel 109Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144
Artikel 110Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
Artikel 111Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Artikel 112Bewertung und Überprüfung
Artikel 113Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Verhältnis zur DSGVO

Beide Regelwerke gelten nebeneinander. Die KI-Verordnung ist Produktrecht: Sie fragt, ob ein System in Verkehr gebracht und betrieben werden darf. Die DSGVO fragt, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist.

Verarbeitet ein System personenbezogene Daten, brauchen Sie beides: die Einordnung nach der KI-Verordnung und eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Entscheidet es über Menschen, kommt Art. 22 DSGVO hinzu – unabhängig von der Risikoklasse.

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Sie wollen wissen, welche Pflichten Ihre Anwendungen auslösen? Das klären wir an Ihren konkreten Systemen.