Web-Compliance

Eine Website ist der Teil des Unternehmens, den jeder sehen kann – Kunden, Wettbewerber, Aufsichtsbehörden. Web-Compliance heißt, dafür zu sorgen, dass dieser Teil dem entspricht, was Sie behaupten und was das Recht verlangt.

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Warum die DSGVO allein nicht reicht

In den 99 Artikeln der DSGVO sucht man eine Vorschrift zu Cookies vergeblich. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten – nicht den technischen Vorgang, Informationen auf einem fremden Endgerät zu speichern oder auszulesen.

Diese Lücke füllt in Deutschland das TDDDG. Nach dessen § 25 braucht der Zugriff auf Endeinrichtungen eine Einwilligung, soweit er nicht unbedingt erforderlich ist – und zwar unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten anfallen. Das ist der Grund, warum ein Cookie-Banner nicht dadurch entbehrlich wird, dass ein Dienst angeblich anonym misst. Was daraus im Einzelnen folgt, steht unter TDDDG.

Praktisch bedeutet das: Für eine Website gelten zwei Regelwerke nebeneinander. Die Einwilligung richtet sich nach dem TDDDG, die Information über die Verarbeitung nach der DSGVO. Wer nur eines von beidem bedient, hat die Hälfte erledigt.

Was zur Web-Compliance gehört

BereichGrundlageWorum es geht
Einwilligung§ 25 TDDDGCookie-Banner, das ablehnen so einfach macht wie zustimmen, mit Nachweis über die erteilten Einwilligungen
InformationArt. 13 DSGVODatenschutzerklärung, die die tatsächlich eingebundenen Dienste beschreibt
PflichtangabenDigitale-Dienste-GesetzAnbieterkennzeichnung, erreichbar von jeder Seite
DienstleisterArt. 28 DSGVOVerträge mit den Anbietern der eingebundenen Dienste
DokumentationArt. 30 DSGVOjeder eingebundene Dienst ist eine Verarbeitung und gehört ins Verzeichnis
BarrierefreiheitBarrierefreiheitsstärkungsgesetzseit dem 28.06.2025 anwendbar, betrifft einen erheblichen Teil der gewerblichen Auftritte

Die letzten beiden Zeilen werden am häufigsten übersehen. Ein Dienst, der auf der Website läuft, aber im Verzeichnis fehlt, ist die Lücke, die bei einer Prüfung als Erstes auffällt – weil sie sich in Sekunden feststellen lässt.

Der häufigste Fehler: die einmalige Prüfung

Vor dem Start wird geprüft, danach nicht mehr. Dabei ändert sich eine Website ständig: Das Marketing bindet ein Analysewerkzeug ein, eine Agentur ergänzt eine Kartenanzeige, ein Plugin lädt nach einem Update eine Schriftart von einem fremden Server.

Keine dieser Änderungen wird gemeldet, und keine findet ihren Weg in die Datenschutzerklärung. Nach einem halben Jahr beschreibt die Erklärung einen Zustand, den es nicht mehr gibt – und genau darauf zielt eine Prüfung.

Deshalb ist die entscheidende Frage nicht, ob Ihre Website heute in Ordnung ist, sondern ob Sie es merken, wenn sie es nicht mehr ist.

Unsere Leistungen

Der schnelle Check. Eine erste Prüfung auf gesetzte Cookies, eingebundene Tracker und externe Ressourcen zeigt in kurzer Zeit, wo Sie stehen. Für einen Überblick genügt das; für die Bewertung nicht.

Die laufende Überwachung. Das Softwaremodul Web-Compliance prüft wiederkehrend, verwaltet die Einwilligungen und hält die Datenschutzhinweise mit den eingesetzten Diensten verknüpft. Mehrere Auftritte laufen in einer Umgebung mit gemeinsamen Vorgaben – ab 39 € im Monat, mitarbeiterunabhängig.

Die Beratung. Einrichtung und Feinabstimmung der Einwilligungslösung, Gestaltung des Banners, Prüfung des Auftritts, Erstellung der Datenschutzerklärung, dazu die Themen, die über die eigene Website hinausgehen: Social-Media-Auftritte und Apps. Wie eine Datenschutzerklärung inhaltlich aufgebaut sein muss und warum Vorlagen dafür nicht genügen, steht unter Datenschutzerklärung.

Für die Beratung nennen wir den Preis im Angebot – er hängt davon ab, wie viele Auftritte betreut werden und ob eine Einwilligungslösung bereits im Einsatz ist.

Kontakt

Sie wissen nicht, welche Dienste auf Ihrer Website laufen? Das lässt sich in wenigen Minuten feststellen – und ist der sinnvolle erste Schritt.