Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen

Wer das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen muss, steht selten nur vor einer technischen Aufgabe. Ein Meldekanal ist schnell eingerichtet – schwieriger wird es bei der Frage, wer die Hinweise bearbeitet, welche Fristen dabei laufen und wie die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Wir decken beides ab: die Einrichtung der internen Meldestelle und, auf Wunsch, ihren laufenden Betrieb durch einen externen Beauftragten.

Was das Gesetz verlangt – und was es offenlässt

Das Gesetz beschränkt sich nicht auf die Vorgabe, ein System einzurichten. Es regelt im Einzelnen, wie mit eingegangenen Meldungen zu verfahren ist: die Prüfung der Hinweise, den Betrieb der Meldestelle und eine angemessene personelle Ausstattung.

Zugleich bleiben zentrale Praxisfragen unbeantwortet. Wie ist mit anonymen Meldungen zu verfahren? Was genau zählt als Repressalie? Und wie setzt eine Unternehmensgruppe den Hinweisgeberschutz über mehrere Gesellschaften hinweg um?

Hinzu kommt das Zusammenspiel mit angrenzenden Rechtsgebieten, allen voran dem Datenschutzrecht. Wer beide Seiten getrennt betrachtet, produziert Widersprüche.

Für die erstmalige Einrichtung wie für die Anpassung eines bestehenden Systems bieten wir Ihnen praxistaugliche und rechtlich tragfähige Wege. Die rechtlichen Grundlagen sind auf der Framework-Seite zum HinSchG zusammengefasst.

Drei Wege zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Externer Meldestellenbeauftragter

Wir richten die interne Meldestelle ein und bearbeiten die eingereichten Hinweise.

  • Einrichtung der internen Meldestelle
  • Annahme und Bearbeitung der Hinweise
  • vollständige Dokumentation
  • geringeres Bußgeldrisiko durch Fristenkontrolle
  • Bearbeitung durch qualifizierte Fachleute

Ab 127 € im Monat. Preise und Pakete oder alle Details zur Rolle.

Digitales Meldeportal

Wenn Sie die Rolle intern besetzen und nur ein rechtssicheres System benötigen, erhalten Sie die Software als einzelnes Modul. Sie eignet sich für Unternehmen, Kommunen und Unternehmensgruppen.

  • Cloud-Hinweisgebersystem nach EU-Vorgaben
  • Fristenmanagement mit Berichten per E-Mail
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Oberfläche in 14 Sprachen
  • unbegrenzte Zahl von Fallbearbeitern
  • Meldungen auch per Sprachaufnahme
  • Trainingsmaterial mit Wiki und Support
  • Anpassung an Ihr Erscheinungsbild, eigene Formulare

Ab 39 € im Monat. Alle Details zur Software oder Angebot berechnen.

Fachkunde für die interne Besetzung

Wer die Meldestelle selbst betreibt, muss die gesetzlich geforderte Fachkunde nachweisen. Der Kurs vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die Einrichtung und den Regelbetrieb – mit Lehrvideos, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und laufend aktualisierten Inhalten. Am Ende steht eine Bescheinigung über den Lernerfolg.

175 € je Mitarbeitendem. Alle Details zum Kurs.

So läuft die Einführung ab

Schritt 1 – Gespräch. Sie vereinbaren einen kostenlosen Beratungstermin. Dort klären wir die offenen Punkte – angefangen bei den Meldekanälen bis hin zum späteren Regelbetrieb.

Schritt 2 – Einrichtung. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen gleich, die Unternehmen selbst sind es nicht. Die Meldestelle wird deshalb nach Ihren Vorgaben konfiguriert. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie unter interne Meldestelle.

Schritt 3 – Betrieb. Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des Beauftragten und damit die Bearbeitung, Überwachung, Prüfung und Koordination der eingehenden Hinweise.

Über die Rolle hinaus unterstützen wir Ihr Programm mit Schulungen für die Belegschaft, Berichtswerkzeugen und laufender Begleitung.

Was die Zusammenarbeit auszeichnet

  • Keine versteckten Kosten. Verbindliche Projektbudgets und Pauschalpakete.
  • Schlanke Prozesse. Wir arbeiten zielgerichtet und halten den Aufwand klein.
  • Voller Leistungsumfang. Die Leistungen werden auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
  • Akkreditierung. TÜV-zertifizierte Beauftragte.

Kontakt

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