KI-Compliance im Unternehmen
Der Einsatz künstlicher Intelligenz scheitert selten an der Technik. Er scheitert daran, dass niemand sagen kann, auf welcher Rechtsgrundlage das System personenbezogene Daten verarbeitet. Wir klären diese Frage vorab und begleiten die KI-Compliance im Unternehmen von der ersten Bewertung bis zum dokumentierten Regelbetrieb.
Wo KI und DSGVO aufeinandertreffen
Datenminimierung und Zweckbindung
Modelle werden mit Datenmengen trainiert und betrieben, deren Umfang gerade den Nutzen ausmacht. Die DSGVO verlangt das Gegenteil: nur so viele Daten wie für den festgelegten Zweck nötig, und keine Verwendung darüber hinaus. Datenminimierung und Zweckbindung stehen damit in einem Spannungsverhältnis zur Funktionsweise der Systeme.
Aufheben lässt sich dieses Spannungsverhältnis nicht, wohl aber auflösen – durch eine saubere Zweckfestlegung vor dem Projektstart. Wer erst nach dem Rollout fragt, wofür die Daten eigentlich verarbeitet werden, hat keine gute Antwort mehr.
Die Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO
Ohne Rechtsgrundlage keine Verarbeitung. Art. 6 DSGVO eröffnet mehrere Wege; in der Praxis kommen zwei in Betracht.
Die Einwilligung der betroffenen Person. Sie muss freiwillig erteilt, informiert und eindeutig sein – drei Anforderungen, an denen im KI-Kontext regelmäßig etwas hakt.
Das berechtigte Interesse. Es trägt, solange die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Diese Abwägung lässt sich nicht pauschal treffen. Sie hängt am konkreten Anwendungsfall und gehört sorgfältig dokumentiert.
Wann eine Einwilligung trägt
Die Einwilligung wirksam einzuholen, gehört zu den schwierigsten Punkten jedes KI-Projekts. Der Grund liegt in der Sache selbst: Ein System, dessen Verhalten sich aus Trainingsdaten ergibt, lässt sich nur schwer so beschreiben, dass Zweck und Funktionsweise für Laien nachvollziehbar werden. Ohne diese Verständlichkeit ist die Einwilligung aber nicht informiert.
Hinzu kommt die geforderte Bestimmtheit. Eine Einwilligung muss spezifisch und detailliert sein. Bei Anwendungen, die mehrere Funktionen in einer Oberfläche bündeln, heißt das: nicht eine Zustimmung für alles, sondern getrennte Einwilligungen je Zweck. Was Unternehmen brauchen, sind Mechanismen, die das klar und transparent abbilden – technisch wie sprachlich.
Unsere Leistungen für die KI-Compliance im Unternehmen
Beratung zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir prüfen Ihre geplanten oder bereits laufenden Anwendungen, bestimmen die tragfähige Rechtsgrundlage und benennen, was zur Umsetzung der DSGVO und der weiteren einschlägigen Vorgaben fehlt. Zum KI-Beauftragten
Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Seit August 2024 bindet die KI-Verordnung alle, die in der EU künstliche Intelligenz entwickeln oder einsetzen. Sie verlangt ein Mindestmaß an Fachwissen bei den Personen, die solche Systeme bedienen. Die Grundschulung KI-Kompetenz deckt die Grundlagen der künstlichen Intelligenz und die rechtlichen Rahmenbedingungen ab: Lehrvideos, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, zeitlich frei einteilbar, mit Teilnahmebescheinigung.
7,50 € je Mitarbeitendem. Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitenden zahlen nichts. Zum Kurs KI-Kompetenz
Vertiefung für Prüfende. Wer Systeme selbst bewerten soll, findet die Anforderungen der Verordnung im Kurs KI-Audit. Zum Kurs KI-Audit
Was die KI-Verordnung darüber hinaus verlangt
Das Datenschutzrecht ist nur die eine Hälfte. Die KI-Verordnung stellt eigene Anforderungen, die sich nach der Risikoklasse des Systems richten und unabhängig davon gelten, ob personenbezogene Daten im Spiel sind.
Kontakt
Sie planen den Einsatz eines KI-Systems oder betreiben bereits eines und sind sich der Rechtsgrundlage nicht sicher? Das Erstgespräch ist unverbindlich.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de